Gebäudetechnik

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Alarmanlagen
 
Alarmanlagen sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Eine Alarmanlage soll


durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern,
im Notfall hilfeleistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen,
die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren,
die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren,
helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.
Funktionsprinzip und Arten

Heute teilt man Alarmanlagen, die vom Verband der Schadenversicherer (VdS) zugelassen sind, in zwei technische Hauptkategorien:



Gleichstrom


Gleichtstromtechnik: Hierbei fließt ein elektrischer Strom zwischen zwei Punkten innerhalb der Alarmanlage, der sog. Meldelinie, über einen Melder, dessen Spannung gemessen wird. Diese wird über einen Widerstand im Inneren des Melders reguliert. Unter- oder überschreitet die Spannung einen bestimmten Schwellwert, wird dies als Alarm oder Sabotage ausgewertet. Zusätzlich zur Meldelinie kann es eine zusätzliche Leitung geben, die ausschließlich als Sabotageerkennung fungiert. Bei diesem Prinzip wird ein Melder oder eine Meldergruppe (z.B. alle Bewegungsmelder eines Raumes) an einer Linie angeschlossen.
Bus-Technik: Bei der Bus-Technik werden alle Melder über 2 Adernpaare angeschlossen, wobei das eine Paar die Datenleitung darstellt und das andere zur Stromversorgung einiger besonderer Melder oder Endgeräte dient. Diese Technik ermöglicht es, unkompliziert viele Melder in einem Gebäude zu montieren. Die Konfiguration der Alarmanlage erfolgt meist über einen PC, der über eine serielle oder parallele Schnittstelle angeschlossen wird. Jedem Melder wird dabei eine ID zugewiesen und bei Bedarf auch ein hinweisender Text oder eine Definition des Melders. Über die Datenleitung fragt die computergestützte Anlage nun in regelmäßigen Zyklen den Zustand der alarmgebenden Einheiten und der restlichen Peripherie der Reihe nach ab.

Trifft ein Alarmfall ein, werden bei beiden Technologien je nach Anforderung und Programmierung verschiedene Reaktionen ausgeführt, indem diverse Endgeräte, wie z.B. Wählgeräte, Signalgeber, Kameras etc., angesteuert bzw. ausgelöst werden.

Darüber hinaus gibt es zwei Zweckkategorien:


EinbruchMeldeAnlagen (EMA) dienen der Erkennung und Meldung von Einbrüchen
ÜberfallMeldeAnlagen (ÜMA) dienen der manuellen Auslösung eines Alarmes durch das Opfer während eines Überfalls

Die meisten modernen EinbruchMeldeZentralen (EMZ) unterstützen jedoch auch die Funktionen einer ÜMA, so dass EMA und ÜMA problemlos kombiniert werden können. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Überfallfunktionen auf einer gesonderten, vom Einbruch abgeschirmten Meldelinie (s.o.) angeschaltet und konfiguriert wird. Eine Überfallmeldelinie ins ständig in Betrieb. Die Einbruchmeldelinie muss erst beim Verlassen der Räumlichkeiten scharfgeschaltet werden.

Alarmmelder

Alarmmelder dienen der Alarmauslösung und werden i.d.R. in 3 Hauptgruppen unterteilt:


Automatische Melder
Aktive Glasbruchmelder (Fenster, Vitrinen, Türverglasungen)
Aktive Alarmgläser (Verglasungen der Fassde/Aussenhaut)
Lichtschranken (Fensterfronten, Flure, Aussenbereich)
Körperschallmelder (Wertbehältnisse)
Bewegungsmelder (Passiv: Infrarot und aktiv: Ultraschall)
Kapazitive Melder (Tresorschränke)
Manuelle Melder
Geldscheinkontakte (Kassen)
Überfallmelder (Kassen, VS-Räume, Waffenräume)
Überfalltretleisten (Kassen)
Elektromechanische / -magnetische Melder
Schließblechkontakte (Türen)
Magnetkontakte (Fenster, Türen)
Alarmtapeten (Wände)
Passive Glasbruchmelder (Fenster, Türverglasungen)

Die meisten Melder lassen sich zusätzlich einem Überwachungstyp zuordnen:


Außenhautüberwachung: Hierbei wird besonderer Wert auf die Erkennung eines Eindringens von Außen in das Objekt gelegt (Fenster, Türen, Wände, Boden)
Fallenüberwachung: Dieser Typ der Überwachung soll einen Eindringling im Inneren des Objektes feststellen, z.B. mit Hilfe von Bewegungsmeldern
Endgeräte


Signalgeber: Je nach Art des zu überwachenden Objektes werden optische oder akustische Signalgeber eingesetzt, um einen Einbruch oder Überfall zu signalisieren.


Wählgerät: In den meisten Fällen ist es erwünscht oder sogar vorgeschrieben, einen eingetroffenen Ernstfall unmittelbar an hilfeleistende Stellen zu übermitteln. Dies erfolgt entweder über eine Standleitung direkt an die Polizei (mithilfe eines sog. Hauptmelders), über das Telefonnetz (analog oder digital) an einen Sicherheitsdienst oder eine damit beauftragte Sicherheitszentrale, oder über das GSM-Netz. Wählgeräte können so programmiert werden, dass sie in verschiedenen Situationen oder zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche oder auch mehrere Stellen benachrichtigen. Dabei können wahlweise aufgezeichnete Sprachmitteilungen oder digitalisierte Informationen (ähnlich wie beim Fax-Gerät) übertragen werden.


Videospeicher: Videospeicher zeichnen Videofilme oder Einzelbilder im Moment des Alarmfalles auf. Je nach Art und Konfiguration wird auch eine bestimmte Zeitspanne vor und nach dem Alarm gespeichert, um die Rekonstruktion und Identifizierung der / des Täter/s zu erleichtern. Es gibt analoge (analoge Kamera und Videogerät) und digitale (digitale oder analoge Kamera in Verbindung mit einem Computer) Videospeicher.


Fotokamera: Fotokameras schießen in regelmäßigen Abständen über eine gewisse Zeit hinweg Fotos. Das erste Foto entsteht beim Auslösen des Alarmes. Auch wenn diese Technik weiträumig von Videospeichern abgelöst wurde, so gibt es auch heute noch zahlreiche Banken, in denen Fotokameras (s/w) eingesetzt werden.


Ereignisdrucker: Dieser Drucker hält alle Ereignisse fest, um den Ursprung eines Alarmes zu ermitteln und die Situation rekonstruieren zu können. Moderne Alarmanlagen erfüllen zwar automatisch diese Funktion mit einem internen Speicher und einer Anzeige, jedoch kann ein Drucker die Aufgabe erleichtern und ermöglicht außerdem eine problemlose und unaufwändige Portabilität der Daten.
Alarmierungstypen


Stiller Alarm: Dieser Alarm wird hauptsächlich in Banken bei Überfällen eingesetzt. Das dient dem Personenschutz der Angestellten, da ein Bankräuber als unberechenbar gilt und nicht feststellen soll, dass das Bankpersonal entgegen seinen Forderungen einen Alarm ausgelöst hat. Darüber hinaus will man den Gesetzesbrecher nicht unter Zeitdruck setzen oder gar in die sofortige Flucht schlagen. Er bringt also Zeitgewinn für die Polizei. Beim stillen Alarm werden keine Signalgeber angesteuert. Es erfolgt jedoch eine sofortige Alarmierung der Polizei o.ä.


Akustischer Alarm: Beim akustischen Alarm ertönt ein Alarmton. Dieser soll die Aufmerksamkeit seiner Umwelt auf sich und das Objekt lenken. Meistens wird der akustische Alarm außerhalb der Öffnungszeiten eingesetzt, um einen Einbrecher möglichst schnell in die Flucht zu schlagen, was (bei Erfolg) eine Schadensminimierung zur Folge hat (z.B. nur ein eingeschlagenes Fenster). Der akustischer Alarm von einem Signalgeber der aussen sitzt (Hauswand) und so die anonyme Öffentlichkeit alarmiert, ist zeitbegrenzt. Es muss sich nach einer gewissen Zeit, wegen Ruhestörung, automatisch abstellen. Jedoch darf ein akustischer Signalgeber innerhalb des Hauses Daueralarm melden.


Optischer Alarm: Der optische Alarm wird häufig in Geschäften während der Öffnungszeit eingesetzt und soll die Umgebung mit einem Blink-, Blitz- oder Drehlicht warnen, ohne jedoch den Täter in Panik zu versetzen (siehe stiller Alarm).

Zusätzlich unterscheidet man drei Alarmarten:


Internalarm (keine externen Signalgeber, keine Benachrichtigung außerhalb des Objektes. Wird meist für Testzwecke, Probealarme oder bei Problemen mit der Scharfschaltung genutzt)
Externalarm (Alarm mit Ansteuerung der Signalgeber)
Fernalarm (Verständigung hilfeleistender Stellen)
Scharfschaltung

Damit eine Alarmanlage aktiv wird, muss sie zuerst scharf geschaltet werden. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die je nach Bedarf und Hersteller zum Einsatz kommen.

Neben der üblichen Scharfschaltung mit Hilfe eines speziellen, elektromechanischen Schlosses und Schlüssels stehen moderne Technologien zur Verfügung, wie z.B. vollständig elektronische Geräte. Nennenswert sind hier elektronische Schlüssel, die ohne Batterie mit einer Induktionsspule arbeiten und die berührungsfreie Aktivierung ermöglichen. Auch elektronische Karten im Kreditkartenformat sind möglich. Diese gibt es ebenfalls auf Basis der Induktion, mit Magnetstreifen oder einem Chip (ähnlich Telefonkarten). Auch eine Scharfschaltung durch die Eingabe eines Codes auf einer speziellen Tastatur ist möglich, sowie der Fingerabdruck.

In diesem Bereich gibt es prinzipiell keine Einschränkungen und es werden noch viele Innovationen folgen. Je nach Bedarf können auch mehrere Varianten kombiniert werden, z.B. Codeeingabe und elektronischer Schlüssel. In vielen Fällen verlangt die Versicherung (z.B. bei Banken, Sparkassen, Juwelieren etc.) sogar beide Varianten. Geistiger und mechanischer Verschluss.

Egal, wie die Scharf- und Unscharfschalteinrichtung auch aussieht, muss sie sich immer außerhalb des gesicherten Bereiches befinden. Erst, wenn alle Türkontakte geschlossen sind, Bewegungsmelder keine Bewegungen registrieren und alle anderen alarmgebenden Einrichtungen ihr O.K. melden, kann die Anlage scharf geschaltet werden.

Die Deaktivierung der Alarmbereitschaft muss vor dem Betreten der gesicherten Bereiche erfolgen, da sonst eine sofortige Alarmierung erfolgt. Eine Anbringung solcher Einrichtungen im Inneren eines Sicherungsbereiches kombiniert mit einer Alarmverzögerung, um die Unscharfschaltung zu ermöglichen, ist in Deutschland nicht zugelassen. (Abgesehen natürlich von freiwillig gesicherten Objekten, die keine Alarmierung der Polizei beanspruchen und keinen Versicherungsschutz genießen, der eine Alarmsicherung voraussetzt.)

Von der sogenannten Spätheimkehrer-Schaltung spricht man, wenn die Anlage von innen aktiviert wird und sie von außen wieder deaktiviert werden kann.

Sabotage

Entgegen dem allgemeinen Filmgeschehen sind moderne Alarmanlagen sehr gut gegen Sabotage gesichert. Die einzige Möglichkeit, eine Alarmanlage zu sabotieren, ist ihre Manipulation im unscharfen Zustand. Diese Manipulation kann jedoch nur unter Sicht und somit bei bestehenden Zeugen erfolgen. Sie lässt sich später detailliert nachweisen. Hier nun ein paar offensichtliche Möglichkeiten der Sabotage und wie sie verhindert werden:


Abtrennung eines Melders: Da zwischen einer Gleichstrom-Anlage und Melder eine konstante Spannung anliegen muss, würde eine Unterbrechung zur sofortigen Alarmauslösung führen. Bei Anlagen mit Bus-Technologie erkennt die zentrale Steuereinheit sofort ein fehlendes Element und löst Alarm aus.
Überbrückung eines Melders: In jedem Gleichstrom-Melder befindet sich ein fest definierter Widerstand. Wird dieser überbrückt, z.B. durch einen vorher bereits manipulierten Alarmgeber oder über einen normalen Draht, ändert sich der gemessen Widerstandswert, welcher von der Zentrale erkannt und als (Sabotage-)Alarm gewertet wird.
Abdeckung eines Bewegungsmelders: Moderne IR-Bewegungsmelder haben eine Sichterkennung. Werden sie mit Farbe übersprüht oder mit einem Karton o.ä. abgedeckt, wird die veränderte "Sichtweite" erkannt und als Sabotage-Alarm gemeldet.
Manipulation der Peripherie im Inneren: Theoretisch wäre es möglich, den Auslösekontakt eines Melders zu manipulieren. Moderne und auch ältere Elemente verfügen jedoch über einen sog. Deckelkontakt, welcher mit dem Alarmkontakt in Reihe geschaltet oder an die Sabotageleitung angeschlossen ist. Wird das Gehäuse im scharfen Zustand geöffnet, erfolgt die Alarmauslösung.
Kappen der Standleitung: Da viele Anlagen einen Hauptmelder besitzen, der einen Alarm über eine Standleitung an die zuständige Polizei meldet, klingt es verführerisch, die Standleitung zu kappen. Das Problem liegt jedoch darin, dass der Hauptmelder ununterbrochen ein Signal an die Empfangszentrale der Polizei übermitteln muss. Wird dieses Signal nicht empfangen, meldet die Empfangseinrichtung sofortigen Alarm. Zusätzlich zum Signal wird die Standleitung ebenfalls mit einem Widerstand von Seiten des Empfängers überwacht, welcher die Überbrückung verhindert.
Trennung der Telefonleitung: Hierdurch könnte das Wählgerät keinen Alarmruf mehr ausführen. Dieses muss jedoch in regelmäßigen, einem potentiellen Täter unbekannten, Intervallen einen Statusbericht an einen Empfänger übermitteln. Bleibt der sog. Routineruf aus, werden je nach Objekt und Richtlinien hilfeleistende Maßnahmen eingeleitet.
Vorschriften und Richtlinien

Um die Sicherheit von Objekten und Personen zu gewährleisten, werden von diversen nationalen und internationalen Stellen Vorschriften und Richtlinien bzgl. Alarmanlagen erlassen. Dazu gehören z.B. der VDS, die Polizei, die AES, SWELARM, CIFRE, AEA u.v.a. Da die meisten Alarm-gesicherten Objekte einen Versicherungsschutz beanspruchen, sind natürlich alle Versicherungsanstalten daran interessiert, dass ihre Kunden möglichst sichere und zuverlässige Alarmanlagen betreiben.

Diese Vorschriften beinhalten u.a. die Art, Positionierung und Anzahl von Alarmmeldern, die Art der Alarmübertragung und Signalisierung, die Absicherung gegen Sabotage und die Wartungszeiträume (Funktionsprüfung, Probealarme etc.)