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Beteiligungscontrolling
Koordination, Unterstützung und Steuerung der
Beteiligungsgesellschaften
im Hinblick
auf die bestmögliche Erreichung der Gesamtunternehmensziele sowie der Zielvorgaben für
einzelne Gesellschaften. Das Beteiligungscontrolling erstreckt sich nicht nur auf die
Beteiligungen im Sinne von § 271 HGB, sondern auf alle Anteile, die an selbständigen
juristischen Einheiten gehalten werden. Die zunehmende Verflechtung der Wirtschaft und die
damit einhergehenden Akquisitionen und Verselbständigungen einzelner Unternehmensbereiche
haben dazu geführt, daß in fast allen größeren Unternehmen eigene Beteiligungsressorts
(z.T. auf Vorstandsebene) eingerichtet wurden. Das Instrumentarium des
Beteiligungscontrolling mit einem fest vorgegebenen Berichtsrhythmus und -inhalt erstreckt
sich zum einen als operatives
Controlling
insbesondere auf die klassischen
bilanzanalytischen
Kennzahlen
und
Kennzahlensysteme
und zum anderen als strategisches
Controlling
vor allem auf die Ermittlung von Beteiligungs- bzw. Unternehmenswerten.