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Betreibervertrag
Betreibervertrag
Ein Betreibervertrag bildet das Kernstück eines Betreibermodells. In diesem zivilrechtlichen
Vertrag
werden die Pflichten des Betreibers und des Bauherrs geregelt. Dazu gehören
Facility
Management
Leistungen unter anderem Wartung, Instandhaltung, Betrieb, Messung, etc. von Objekten. Des Weiteren werden die Vergütungen, für die im
Vertrag
definierten Dienstleistungen, festgelegt.
Die "
DIN
EN 15221-2
Facility
Management
– Leitfaden zur Ausarbeitung von
Facility
Management-Vereinbarungen" bietet ein wirksames Instrumentarium zur Vertragsfindung für Integriertes
Facility
Management
.
Der Zweck dieser
Norm
ist.:
- eine klar umrissene
Schnittstelle
zwischen dem Bauherr und dem
Facility
Management-
Betreiber
herzustellen;
- die
Qualität
von
Facility
Management-Vereinbarungen so zu verbessern, dass Streitfälle und die Notwendigkeit von Anpassungen auf ein Mindestmass reduziert werden;
- Hilfe und Hinweise für den Entwurf und die Verhandlung von
Facility
Management-Vereinbarungen und für die Spezifizierung von Massnahmen im Streitfalle zu geben;
- die Arten von
Facility
Management-Vereinbarungen anzugeben und Empfehlungen für die Zuweisung von Rechten und Pflichten zwischen den an der Vereinbarung beteiligten Parteien zu geben;
- den Vergleich von
Facility
Management
Vereinbarungen zu vereinfachen.
- etc.