Gebäudetechnik

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Betriebsaufgabe
 
Bei der Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs bzw. Teilbetriebs oder von

Mitunternehmeranteilen sind die erzielten Veräußerungsgewinne zu versteuern. Hierdurch

werden die aus der Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert resultierenden

stillen Reserven aufgedeckt. Das bedeutet, daß dabei über den progressiven

Einkommensteuertarif der Gewinn höher besteuert würde als im Fall einer sukzessiven,

sich über mehrere Jahre erstreckenden Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter. Zum

Ausgleich hat der Gesetzgeber eine Freibetragsregelung und bis zum Veranlagungszeitraum

1998 einen ermäßigten Steuersatz bzw. ab Veranlagungszeitraum 1999 eine rechnerische

Verteilung auf fünf Jahre geschaffen.