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Betriebsratsmitglieder
Das Amt des Betriebsratsmitgliedes ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Für die damit
verbundenen Aufgaben muß der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied ohne Lohnminderung von
seiner beruflichen Tätigkeit freistellen. In Betrieben ab einer bestimmten Größe
(mindestens 300Arbeitnehmer) müssen einzelne Betriebsratsmitglieder gänzlich von den
arbeitsvertraglichen Pflichten freigestellt werden. Betriebsratsmitglieder haben Anspruch
auf Freizeitausgleich und auf Teilnahme an bestimmten Fortbildungsveranstaltungen, und es
gilt für sie ein besonderer Kündigungsschutz.