Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Partner Login
Partner ID
Passwort
Über fmswiss.ch
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon Suche :
3926
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Bilanz
Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und
Schulden
zu einem bestimmten Stichtag in Kontoform. Auf der Soll-Seite des Kontos stehen die Aktiva und auf der Haben-Seite die Passiva. Als Saldo verbleibt das Eigenkapital, die Differenz aus Vermögen und Schulden. Damit gilt immer die Gleichung: Summe aller Aktiva = Summe aller Passiva. Insofern ist die wörtliche Übersetzung des aus dem lateinischen stammenden Begriffs
Bilanz
(= "bilanx") mit einer sich in einem Gleichgewicht befindlichen Waage sinnfällig. Die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen entspricht dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag.
Nach § 242I HGB hat jeder
Kaufmann
zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine
Bilanz
aufzustellen. Die
Bilanz
und die GuV bilden zusammen eine Einheit, die als Jahresabschluss (§ 242 III HGB) bezeichnet wird. Bei Kapitalgesellschaften kommt gem. § 264 noch der Anhang als gleichrangiger Bestandteil hinzu.
Die Gliederung und
Bewertung
der Bilanzpositionen orientiert sich am Bilanzzweck. Entsprechend werden verschiedene Bilanzarten unterschieden. Die Gliederung der jährlichen Abschlussbilanz ist in § 266 II u. III HGB für Kapitalgesellschaften grundsätzlich vorgegeben, allerdings dürfen kleine Kapitalgesellschaften eine verkürzte
Bilanz
aufstellen, in der nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert ausgewiesen sind.
Die Reihenfolgen der Aktiva richtet sich also grundsätzlich nach dem Grad der Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände, beginnend mit den längerfristig gebundenen Vermögensgegenständen, während die
Passiva
nach dem Grad der
Fristigkeit
der Finanzierungsquellen (Liquidität), beginnend mit dem Eigenkapital, zu untergliedern ist.
Die US-GAAP schreiben kein bestimmtes Gliederungsschema vor, allerdings empfiehlt die SEC für börsennotierte Unternehmen ein bestimmtes Schema (Rule 5-02, Regulation S-X), gemäß dem zwar die Aktiva ebenfalls nach dem Grad der Liquidierbarkeit und die
Passiva
nach dem Grad der
Liquidität
zu gliedern sind, jedoch in umgekehrter Reihenfolge, wie nach § 266 HGB, d. h. bei den Aktiva beginnend mit den kurzfristig gebundenen Vermögensgegenständen und bei den
Passiva
beginnend mit den kurzfristigen Fremdmittel - also entsprechend der deutschen Bankbilanz. Die SEC akzeptiert jedoch auch eine andere Reihenfolge der Posten, wie der US-GAAP-Abschluss der Daimler-Benz AG zeigt, der weitgehend - einschließlich der Reihenfolge der Posten - entsprechend dem HGB-Gliederungsschema aufgestellt wird. Entscheidend ist aber, dass nach US-GAAP in der
Bilanz
oder im Anhang (notes) eine Gliederung aller Aktiv- und Passivposten in kurz- und langfristige Umfänge (current und non current) vorgeschrieben ist. Die IAS enthalten kein fest vorgegebenes Gliederungsschema als solches, schreiben aber neben einer Trennung in current und non current-Posten, die eventuell auch im Anhang erfolgen kann, bestimmte Posten vor, die mindestens in der
Bilanz
ausgewiesen werden müssen.