Gebäudetechnik

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CE-Zeichen
 
Elektrische und elektronische Geräte, die seit dem 1.Januar 1996 innerhalb der EU in

den Verkehr gebracht werden, müssen das CE-Schutzzeichen tragen. Es wird nach einer

Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit der Geräte vergeben. Für die

Einhaltung der Schutzmaßnahmen sind Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber

verantwortlich. Bei der CE-Norm wird die Verantwortung für die Konformität vom

Hersteller bis zum Vertreiber weitergegeben. Der Endverbraucher hat somit einen

unmittelbar Verantwortlichen, der Schäden beheben muß. So haftet der Händler

beispielsweise auch dann, wenn der Hersteller in Fernost nicht erreichbar ist.