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Cross-Border Leasing
Sonderform des Leasing, d. h. dem Vermieten von Gegenständen im Außenhandel
(cross-border = grenzüberschreitend). Da die steuerliche Zurechnung des
Leasinggegenstandes länderspezifisch unterschiedlich sein kann, lassen sich durch
Cross-Border
Leasing
evtl. steuerliche Vergünstigungen dadurch erzielen, daß sowohl
Leasingnehmer als auch Leasinggeber den Leasinggegenstand abschreiben können. Die
steuerlichen Vergünstigungen in einem Land können außerdem in vergünstigten
Leasingraten an den Partner weitergegeben werden (tax-based leasing). Im Rahmen des
Cross-Border
Leasing
kommt insbesondere auch das Sale and lease back-Verfahren zur
Anwendung. Sofern Leasinggeber und -nehmer dem gleichen Konzern angehören und z. B. eine
deutsche Muttergesellschaft der ausländischen Tochtergesellschaft Gegenstände vermietet,
wird von Intercompany
Leasing
gesprochen. Cross-Border Leasingverträge werden zudem durch
die Hermes-Kreditversicherungs AG oder deren Äquivalent C & L Deutsche Revision
abgesichert. Insbesondere diese zunehmende Bereitschaft zur Absicherung von
Leasingverträgen ließ das Marktvolumen von Cross-Border Leasingverträgen in den letzten
Jahren stark ansteigen.