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Dauerschulden
Im Rahmen der
Gewerbesteuer
Verbindlichkeiten, die wirtschaftlich mit der
Gründung
oder
dem Erwerb eines Betriebs oder mit seiner Erweiterung oder
Verbesserung
zusammenhängen.
Diese Qualifizierung ist maßgeblich für die Entscheidung, ob im Rahmen der
Gewerbeertragsteuer die auf die Dauerschulden entfallenden Zinsen zur Hälfte wieder dem
Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Insbesondere bei Kontokorrentkrediten ist die Frage
nach der Qualifizierung als Dauerschuld zweifelhaft. Daher hat die Finanzverwaltung
festgelegt, daß dann, wenn ein Kontokorrentkonto acht Tage im
Haben
ist, der
Dauerschuldcharakter entfällt. Bei der Berechnung der Kontokorrentdauerschuld bleibt der
niedrigste Schuldenstand, der bis sieben Tage bestanden hat, außer Ansatz.