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Festwertbewertung
Verfahren gem. § 240 III HGB zur vereinfachten Ermittlung der Menge und des Wertes von
Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens sowie von Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen, die regelmäßig ersetzt werden, z. B. Gerüst- und Schalungsteile,
Hotelgeschirr usw., und in ihrem Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger
Bedeutung sind. Diese Vermögensgegenstände können mehrere Jahre mit einer
gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr
Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen
Veränderungen unterliegt. Für Kontollzwecke ist alle drei Jahre eine vollständige
Inventur
durchzuführen. Die Festwertbewertung ist nach US-GAAP und IAS grundsätzlich
nicht zulässig.