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Fragerecht Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf den potentiellen Arbeitnehmer alles fragen, was für das künftige
Arbeitsverhältnis von Bedeutung ist, insbesondere im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz
und der zu leistenden Arbeit. Beschränkungen des Fragerechts ergeben sich aus dem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Beantwortet der Arbeitnehmer
zulässige Fragen bewußt unrichtig oder unvollständig, so kann der Arbeitgeber den
Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.