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GBR
Unter einer GBR versteht man eine auf
Vertrag
beruhende Personenvereinigung zur Förderung eines von den Gesellschaftern gemeinsam verfolgten, beliebigen Zweckes. Die GBR ist der Grundtyp einer Personengesellschaft. Die GBR ist im BGB gesetzlich geregelt und zwar in den §§ 705 BGB. Die GBR ist regelmäßig zu den Gesellschaftsformen der OHG und der KG abzugrenzen. Ist der gemeinsam verfolgte Zweck das Betreiben eines Handelsgewerbes, liegt keine GBR vor, denn ein solches kann laut Gesetz nur von einer OHG oder KG betrieben werden. Bei Freiberuflern wie Anwälten oder Ärzten liegt dagegen meistens eine GBR vor, da sie kein
Gewerbe
betreiben.