Gebäudetechnik

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Gesamtvertretung
 
Die Gesamtvertretung ist eine Form der Vertretung, die das Zusammenwirken aller

Bevollmächtigten verlangt. Eine Gesellschaft (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft)

kann mehrere gesetzliche Vertreter haben, z.B. Vorstand und Geschäftsführer. Sind diese

nur gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, was bei den

Kapitalgesellschaften und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts der gesetzliche Regelfall

ist, so spricht man von Gesamtvertretung. Sie dient der Sicherheit im Geschäftsverkehr

und schützt vor Unredlichkeiten. Die Gesellschaft wird z.B. durch ein Rechtsgeschäft,

das nicht alle Gesamtvertreter zusammen vornehmen, rechtlich nicht gebunden.