Gebäudetechnik

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Gesellschaftsrecht Belgien
 
In Belgien wird wie im deutschen Recht eine Unterscheidung zwischen Gesellschaften

bürgerlichen Rechts, die dem Zivilrecht unterliegen, und den in der Bundesrepublik

bekannten Handelsgesellschaften getroffen. Das belgische Gesellschaftsrecht ist dem

deutschen sehr ähnlich und weist nur geringfügige Unterschiede zu diesem auf. Alle

Gesellschaften müssen in ein Handelsregister (registre du commerce) eingetragen werden,

das bei dem zuständigen Handelsregistergericht geführt wird.