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Handelsklauseln
sind Abkürzungen, die im Handelsverkehr für bestimmte Vereinbarungen verwendet werden.
Sie wirken nur auf Grund eines bestehenden Handelsbrauchs oder wenn die Vertragspartner im
Vertrag
darauf Bezug nehmen, insbes. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch die
Verweisung auf Incoterms. H. und ihre Bedeutung sind aufgezeichnet in den Trade Terms.
Wichtige H. sind z.B.: "Ab Werk (
Fabrik
usw.)":
Kosten
und
Gefahrübergang
auf
den Käufer ab Übergabe im Werk des Verkäufers usw.; " Hamburger Arbitrage" :
u.a. Schiedsgerichtsklausel für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag; "Cif ...
(Bestimmungshafen)": der Verkäufer trägt
Kosten
für Fracht, Versicherung bis zum
Bestimmungshafen; "Fob ... (Verschiffungshafen)": frei an Bord, der Verkäufer
muß auf seine
Kosten
die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verbringen;
"Frachtfrei ... (Ort)": Verkäufer trägt die Frachtkosten bis zum Bahnhof,
nicht die Ablade- und Abfuhrkosten; "
Netto
Kasse":
Skonto
auch bei sofortiger
Zahlung ausgeschlossen; "Wie besichtigt": Ausschluß von
Gewährleistung
für
Mängel, die bei Besichtigung erkennbar wurden oder erkennbar waren.