Gebäudetechnik

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Handelsklauseln
 
sind Abkürzungen, die im Handelsverkehr für bestimmte Vereinbarungen verwendet werden.

Sie wirken nur auf Grund eines bestehenden Handelsbrauchs oder wenn die Vertragspartner im

Vertrag darauf Bezug nehmen, insbes. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch die

Verweisung auf Incoterms. H. und ihre Bedeutung sind aufgezeichnet in den Trade Terms.

Wichtige H. sind z.B.: "Ab Werk (Fabrik usw.)": Kosten und Gefahrübergang auf

den Käufer ab Übergabe im Werk des Verkäufers usw.; " Hamburger Arbitrage" :

u.a. Schiedsgerichtsklausel für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag; "Cif ...

(Bestimmungshafen)": der Verkäufer trägt Kosten für Fracht, Versicherung bis zum

Bestimmungshafen; "Fob ... (Verschiffungshafen)": frei an Bord, der Verkäufer

muß auf seine Kosten die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verbringen;

"Frachtfrei ... (Ort)": Verkäufer trägt die Frachtkosten bis zum Bahnhof,

nicht die Ablade- und Abfuhrkosten; "Netto Kasse": Skonto auch bei sofortiger

Zahlung ausgeschlossen; "Wie besichtigt": Ausschluß von Gewährleistung für

Mängel, die bei Besichtigung erkennbar wurden oder erkennbar waren.