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Handwerksgeselle
ist, wer bei Ablauf der Lehrzeit als
Handwerkslehrling
vor einem
Gesellenprüfungsausschuß die Gesellenprüfung mit
Erfolg
abgelegt hat (§§ 36ff.
HandwO). Das Bestehen der Prüfung sowie eine mehrjährige Tätigkeit als
Geselle
sind
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung im
Handwerk
(Handwerksmeister). Zur
Wahrung eines guten Verhältnisses zwischen Handwerksmeistern und Gesellen werden bei den
Handwerksinnungen Gesellenausschüsse errichtet (§§ 68ff. HandwO).