Gebäudetechnik

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Hausgehilfen
 
sind (männliche oder weibliche) Arbeitnehmer, die in einem Haushalt hauswirtschaftliche

Dienste leisten, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Haushalt wohnen oder nicht.

Stundenweise beschäftigte Personen (sog. Putz-, Zugeh- oder Aufwartefrauen) fallen nicht

darunter. Arbeitgeber ist i.d.R. der Haushaltungsvorstand. Für den Arbeitsvertrag gelten

die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611–630 BGB), die durch

tarifvertragliche Regelungen ergänzt werden. Bei jugendlichen H. gelten für die

Arbeitszeit §§ 8ff. JugArbSchG. Für die gesetzliche Unfallversicherung von H. sind die

Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich zuständig.