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Hausgehilfen
sind (männliche oder weibliche) Arbeitnehmer, die in einem Haushalt hauswirtschaftliche
Dienste leisten, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Haushalt wohnen oder nicht.
Stundenweise beschäftigte Personen (sog. Putz-, Zugeh- oder Aufwartefrauen) fallen nicht
darunter. Arbeitgeber ist i.d.R. der Haushaltungsvorstand. Für den Arbeitsvertrag gelten
die gesetzlichen Vorschriften über den
Dienstvertrag
(§§ 611–630 BGB), die durch
tarifvertragliche Regelungen ergänzt werden. Bei jugendlichen H. gelten für die
Arbeitszeit
§§ 8ff. JugArbSchG. Für die gesetzliche
Unfallversicherung
von H. sind die
Unfallversicherungsträger
im kommunalen Bereich zuständig.