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Hausverwaltung
Nach Paragraf 20 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist eine Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet, einen Hausverwalter zu wählen.
Der Hausverwalter oder die Hausverwaltung werden oft mit dem Hauswart (Hausmeister) verwechselt. Der Hausverwalter kümmert sich um die kaufmännisch-organisatorischen Arbeiten, die mit Schriftverkehr verbunden sind, zum Beispiel
Aufstellung einer Hausordnung,
ordnungsgemäße
Instandhaltung
und
Instandsetzung
des Gemeinschaftseigentums,
Ansparen einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung,
Aufstellung eines Wirtschaftsplanes,
Um Hausverwalter zu werden, benötigt man bislang nur einen Gewerbeschein. Das kaufmännische, juristische und organisatorische Wissen muss nicht nachgewiesen werden. Aus diesem Grund gibt es auch einige schwarze Schafe in der Branche.