Gebäudetechnik

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Innergemeinschaftliche Lieferung
 
Im Gegenzug zum innergemeinschaftlichen Erwerb wurde zum 01.01.1993 die

innergemeinschaftliche Warenlieferung eingeführt. Sie ersetzt ab diesem Zeitpunkt die

sogenannte Ausfuhrlieferung bei Leistungsbeziehungen innerhalb der Europäischen Union.

Die Regelungen der Ausfuhrlieferung sind nur noch beim Leistungsaustausch mit sogenannten

Drittländern (Nicht-EU-Ländern) anwendbar. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind unter

den entsprechenden Voraussetzungen ebenso wie Ausfuhrlieferungen steuerfrei. Neben ihrer

Angabe in der Umsatzsteuervoranmeldung sind die innergemeinschaftlichen Lieferungen auch

in den vierteljährlichen "zusammenfassenden Meldungen" aufzuführen, die beim

Bundesamt für Finanzen – Außenstelle Saarlouis, Industriestr. 6, 66738 Saarlouis

– abzugeben sind.