Gebäudetechnik

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Insolvenzgeld
 
Zum 01.01.1999 ist das Konkursausfallgeld durch das Insolvenzgeld ersetzt worden.

Insolvenzgeld wird auf Antrag von den Arbeitsämtern an Arbeitnehmer gezahlt, wenn sie bei

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers oder bei

Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse für die

vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt

haben (§ 183 SGB III).