Gebäudetechnik

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Insolvenzmasse
 
Insolvenzmasse (unter Geltung der Konkursordnung bis 31.12.1998 Konkursmasse genannt)

ist das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des

Insolvenzverfahrens gehört. Zur Insolvenzmasse zählt des weiteren auch das Vermögen,

das der Schuldner während des Verfahrens erwirbt. Sie dient der gemeinschaftlichen

Befriedigung der Insolvenzgläubiger, die bei Eröffnung des Verfahrens einen begründeten

Anspruch gegen den Schuldner haben. Die Insolvenzmasse unterliegt der Verwaltung und

Verfügung des Insolvenzverwalters. Unpfändbare Gegenstände fallen nicht unter die

Insolvenzmasse.