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Insolvenzverfahren
Ist ein
Schuldner
dauerhaft nicht mehr in der Lage, seine
Verbindlichkeiten
zu
begleichen, und daher zahlungsunfähig, sind seine
Gläubiger
oder er befugt, einen Antrag
auf Durchführung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens über sein Vermögen zu stellen.
Seit dem 1. Januar1999 kommen hier die Vorschriften der
Insolvenzordnung
(InsO) zur
Anwendung. Das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit war bis 31.12.1998 in der Konkursordnung
geregelt und wurde als Konkursverfahren bezeichnet.