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Investitionszulage
Durch das Investitionszulagengesetz von 1996 werden Investitionen bis zum 31. Dezember
1998 in bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den neuen Bundesländern
einschließlich Berlin-Ost und in manchen Fällen auch Berlin-West gefördert.
Entscheidend für eine Förderung ist vor allem der Zeitpunkt der Investition; wichtig ist
aber auch, wer investiert hat und in welche Wirtschaftsgüter investiert wurde. Die
Investitionszulage wird auf Antrag gewährt. Dieser muß für jedes
Wirtschaftsjahr
bis
spätestens 30.September des auf das Investitionsjahr folgenden Wirtschaftsjahres gestellt
werden