Gebäudetechnik

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Investitionszulage
 
Durch das Investitionszulagengesetz von 1996 werden Investitionen bis zum 31. Dezember

1998 in bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den neuen Bundesländern

einschließlich Berlin-Ost und in manchen Fällen auch Berlin-West gefördert.

Entscheidend für eine Förderung ist vor allem der Zeitpunkt der Investition; wichtig ist

aber auch, wer investiert hat und in welche Wirtschaftsgüter investiert wurde. Die

Investitionszulage wird auf Antrag gewährt. Dieser muß für jedes Wirtschaftsjahr bis

spätestens 30.September des auf das Investitionsjahr folgenden Wirtschaftsjahres gestellt

werden