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Kaufmannsgehilfe
Der Kaufmannsgehilfe ist ein Angestellter im
Handelsgewerbe
der zur Leistung
kaufmännischer Dienste gegen
Entgelt
beschäftigt ist (§ 59 HGB), auch kaufmännischer
Angestellter genannt (z. B. Buchhalter, Ein- oder Verkäufer, Kassierer). Für das
Arbeitsverhältnis gelten besonders § 59 HGB bis § 83 HGB. Daneben finden ergänzend die
Vorschriften des Dienstvertrages (§ 611 BGB) Anwendung sowie arbeitsrechtliche
Vorschriften und tarifvertragliche Vereinbarungen. Der Kaufmannsgehilfe hat die
vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen und unterliegt einer allgemeinen
Gehorsamspflicht.