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Kennzeichenstreitsachen
sind Zivilprozesse, in denen Ansprüche aus einem im Markengesetz geregelten
Rechtsverhältnis geltend gemacht werden. Hierzu gehören Unterlassungs- und
Schadensersatzansprüche aus Verletzung der Marke (Ausstattung, geschäftliche Bezeichnung
usw.), aber auch Eintragungs- und Löschungsklagen. Für K. sind die Landgerichte
ausschließlich zuständig; wie bei
Patentstreitsachen
kann die Landesregierung eines von
ihnen für den Bezirk mehrerer Landgerichte als Gericht für K. bestimmen (§ 140
MarkenG).