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Knebelvertrag
Ein Knebelvertrag ist eine Vereinbarung, welche die Entscheidungsfreiheit eines Partners
in wirtschaftlicher Hinsicht derart beschränkt, daß er keine wesentlichen Entscheidungen
mehr selbständig treffen kann. Dazu gehören nicht nur Klauseln, die die
Entscheidungsfreiheit unmittelbar einengen, sondern auch z.B. Sicherungsübereignungen des
größten Teils eines Warenlagers oder der Produktionsmittel, wenn der
Schuldner
über sie
auch im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht mehr verfügen darf, oder
eventuell die Abtretung aller künftigen geschäftlichen Forderungen, selbst wenn aus
diesen Ansprüche Dritter beglichen werden, die auch der
Schuldner
vorrangig erfüllen
müßte (z.B. Lohnforderungen seiner Arbeiter). Je länger sich eine Beschränkung
auswirken kann, um so mehr Entscheidungsspielraum muß dem Vertragspartner verbleiben. Ein
Knebelvertrag ist sittenwidrig