Gebäudetechnik

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Knebelvertrag
 
Ein Knebelvertrag ist eine Vereinbarung, welche die Entscheidungsfreiheit eines Partners

in wirtschaftlicher Hinsicht derart beschränkt, daß er keine wesentlichen Entscheidungen

mehr selbständig treffen kann. Dazu gehören nicht nur Klauseln, die die

Entscheidungsfreiheit unmittelbar einengen, sondern auch z.B. Sicherungsübereignungen des

größten Teils eines Warenlagers oder der Produktionsmittel, wenn der Schuldner über sie

auch im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht mehr verfügen darf, oder

eventuell die Abtretung aller künftigen geschäftlichen Forderungen, selbst wenn aus

diesen Ansprüche Dritter beglichen werden, die auch der Schuldner vorrangig erfüllen

müßte (z.B. Lohnforderungen seiner Arbeiter). Je länger sich eine Beschränkung

auswirken kann, um so mehr Entscheidungsspielraum muß dem Vertragspartner verbleiben. Ein

Knebelvertrag ist sittenwidrig