Gebäudetechnik

deutsch english francais italinao

 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Partner Login

Partner ID
 
 Passwort
 Über fmswiss.ch
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail

  Lexikon     Suche :       3783 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Konkurrentenklage
 
nennt man die verwaltungsgerichtliche Klage eines übergangenen Mitbewerbers (z.B. eines

nicht beförderten Beamten, eines nicht berücksichtigten Bewerbers um eine Subvention);

sie wird häufig auf unrichtigen Gebrauch des Ermessens oder eines Beurteilungsspielraums

der Verwaltungsbehörde gestützt. Bei K. von Beamten ist zu beachten, daß seitens des

Bewerbers gegen die Ernennungsbehörde nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

besteht. Nach h.M. ist die K. unzulässig, wenn die angestrebte Stelle bereits besetzt

ist, da die Ernennung nur aus bestimmten, in den Beamtengesetzen im einzelnen geregelten

Gründen zurückgenommen werden darf.