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Kontokorrentkredit
Auf Basis eines Kontokorrents vertraglich fixierter
Kredit
in laufender Rechnung, dem in
der Regel eine Kreditlinie, d. h. Höchstgrenze für Kreditinanspruchnahmen,
zugrundeliegt. Räumen Banken Privatpersonen derartige Kredite ein, spricht man von
Dispositionskredit. Eine entsprechende Kreditzusage gegenüber Unternehmen ist gemäß §
355 HGB von den Vertragsparteien jederzeit kündbar, und mindestens einmal jährlich
bezüglich der Zinsen abzurechnen. Kontokorrentkredite werden insbesondere für saisonale
Schwankungen, z. B. zur Lohnzahlung am Ultimo oder für kurzfristige Anschaffungen
verwandt. Als Kreditsicherheit dient meist das Standing oder die einfache
Bonität
des
Unternehmens. Die Vereinbarung einer weitergehenden Sicherheit, wie beispielsweise einem
Grundpfandrecht oder einer Personalsicherheit (z. B. Bürgschaft) würde dem kurzfristigen
Charakter kaum gerecht werden.