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Kostenspaltung
Die Kostenspaltung ist die Voraussetzung zur Durchführung einer Teilkostenrechnung, die
den variablen Anteil der
Kosten
ermittelt. Alle Mischkostenarten werden durch die
Kostenspaltung – auch Kostenauflösung oder Kostenzerlegung genannt – in ihre
fixen und ihre variablen Bestandteile zerlegt. Erst dann lassen sich grundlegende
betriebswirtschaftliche Analysen erstellen und Größen wie der Deckungsbeitrag,
Gewinnschwellen oder der kurzfristige
Erfolg
ermitteln. Ohne die Kostenspaltung ist eine
Preiskalkulation mit Ermittlung von Preisober- und Preisuntergrenzen nicht möglich.