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Rechnungsabgrenzung
Durch die Rechnungsabgrenzung auf der Aktivseite und auf der Passivseite der
Bilanz
wird
die periodengerechte Erfolgsermittlung sichergestellt. Das bedeutet, daß Aufwendungen und
Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht wurden. Unter die Aktiven
Rechnungsabgrenzungposten fallen solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten
geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muß. Umgekehrt fallen
unter die Passiven Rechnungsabgrenzungposten solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im
alten eingegangen ist, der Ertrag aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muß.