Gebäudetechnik

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Relative Einzelkostenrechnung
 
Kostenrechnungssystem, insbesondere Kostenträgerrechnung, die den Begriff der Kosten

entscheidungsorientiert im Sinne von Paul Riebel durchführt. Im Gegensatz zur klassischen

Kostenrechnung, bei der als Hauptkosteneinflußgröße die Beschäftigung bzw.

Ausbringungsmenge definiert wird, versteht Riebel als Ursache von Kosten betriebliche

Entscheidungen, die nach dem sogenannten Identitätsprinzip diesen zuzurechnen sind.

Danach sind nur Kosten einerseits und Leistungen bzw. daraus resultierende Erlöse

andererseits gegenüberzustellen, die sich auf dieselbe Entscheidung beziehen bzw. von der

identischen Entscheidung verursacht wurden. Anstatt von fixen Kosten und variablen Kosten

bzw. von Einzelkosten und Gemeinkosten zu sprechen, definiert Riebel sämtliche Kosten als

relative Einzelkosten. In einer ersten Grundrechnung werden systematisch alle relativen

Einzelkosten der Unternehmung, die in einer Abrechnungsperiode angefallen sind, erfaßt.

Diese Grundrechnung entspricht der klassischen Kostenarten-, Kostenstellen- und

Kostenträgerrechnung und bildet die Basis für die sogenannte Auswertungsrechnung. Dabei

kann in der Grundrechnung je Kostengröße deren Disponierbarkeit, Zurechenbarkeit,

Dauerhaftigkeit oder auch Aktivierungspflicht in der Rechnungslegung erfaßt werden. Eine

wesentliche Einteilung ist auch die in Leistungskosten und Bereitschaftskosten. Im Rahmen

der Auswertungsrechnung wird die Betrachtung auf die relativen Einzelkosten begrenzt, die

von einem Kostenstellenleiter tatsächlich beeinflußbar sind. Dies erfolgt weitgehend

nach dem Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung. Eine Zurechnung auf Produkte erfolgt somit

nicht, sondern es gilt die Einzelkosten zu kontrollieren, die unmittelbar und zusätzlich

durch einen Kostenträger verursacht werden.