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Relative Einzelkostenrechnung
Kostenrechnungssystem, insbesondere Kostenträgerrechnung, die den Begriff der Kosten
entscheidungsorientiert im Sinne von Paul Riebel durchführt. Im Gegensatz zur klassischen
Kostenrechnung, bei der als Hauptkosteneinflußgröße die
Beschäftigung
bzw.
Ausbringungsmenge definiert wird, versteht Riebel als Ursache von
Kosten
betriebliche
Entscheidungen, die nach dem sogenannten Identitätsprinzip diesen zuzurechnen sind.
Danach sind nur
Kosten
einerseits und Leistungen bzw. daraus resultierende Erlöse
andererseits gegenüberzustellen, die sich auf dieselbe Entscheidung beziehen bzw. von der
identischen Entscheidung verursacht wurden. Anstatt von fixen
Kosten
und variablen Kosten
bzw. von
Einzelkosten
und
Gemeinkosten
zu sprechen, definiert Riebel sämtliche
Kosten
als
relative Einzelkosten. In einer ersten Grundrechnung werden systematisch alle relativen
Einzelkosten
der Unternehmung, die in einer Abrechnungsperiode angefallen sind, erfaßt.
Diese Grundrechnung entspricht der klassischen Kostenarten-, Kostenstellen- und
Kostenträgerrechnung
und bildet die Basis für die sogenannte Auswertungsrechnung. Dabei
kann in der Grundrechnung je Kostengröße deren Disponierbarkeit, Zurechenbarkeit,
Dauerhaftigkeit oder auch Aktivierungspflicht in der
Rechnungslegung
erfaßt werden. Eine
wesentliche Einteilung ist auch die in
Leistungskosten
und Bereitschaftskosten. Im Rahmen
der Auswertungsrechnung wird die Betrachtung auf die relativen
Einzelkosten
begrenzt, die
von einem Kostenstellenleiter tatsächlich beeinflußbar sind. Dies erfolgt weitgehend
nach dem Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung. Eine Zurechnung auf Produkte erfolgt somit
nicht, sondern es gilt die
Einzelkosten
zu kontrollieren, die unmittelbar und zusätzlich
durch einen Kostenträger verursacht werden.