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Sonderabfall
Sonderabfälle sind gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes besonders überwachungsbedürftig, da sie gesundheits- und umweltgefährdend sind. Vorbehandlung, Deponierung und Verbrennung von Sonderabfällen unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Gemäß der geltenden Technischen Anweisung Sonderabfall muß der Deponierung von Sonderabfall eine Restabfallbehandlung vorausgehen mit dem Ziel der auslaugsicheren Einbindung von Schadstoffen (Inertisierung) und der Volumenreduktion. Strenge Anforderungen werden hinsichtlich der
Sicherheit
und Überwachungsmöglichkeit von Sonderabfalldeponien gestellt. Für bestimmte Sonderabfälle ist eine Verbrennung vorgeschrieben, zum Beispiel für ölhaltige Betriebsmittel. Die hohen
Kosten
für Deponierung und Verbrennung veranlassen die Wirtschaft heute in besonderem Maße zur Abfallvermeidung sowie zum Recycling.