Gebäudetechnik

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Technische Anleitung (TA)
 
TA sind zentral erlassene Verwaltungsvorschriften zu technischen Voraussetzungen des

Gesetzesvollzugs. Man mißt ihnen den Charakter genereller, antipizierter Gutachten zu,

die im Gerichtsverfahren nur beschränkt überprüfbar sind (vgl. etwa BVerwG DVBl. 1988,

539). Wichtige TA sind die TA Luft, die TA Lärm und die TA Abfall. Nach der

Rechtsprechung des EuGH erfüllen TA nicht die Voraussetzungen an eine normative Umsetzung

von Richtlinien der EG.