Gebäudetechnik

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Teillieferungsvertrag
 
Der Teillieferungsvertrag wird auch Sukzessivlieferungsvertrag genannt, womit dieser

Vertrag zutreffender bezeichnet ist. Denn Teillieferungsverträge sind einheitliche Kauf-

oder Werklieferungsverträge, in denen das Erbringen von Leistungen in zeitlich

aufeinanderfolgenden Raten – im Rahmen eines Vertrags – vereinbart wird. Der

Teillieferungsvertrag ist ein einheitlicher Vertrag mit der Besonderheit, daß in

Teillieferungen geleistet wird, sei es nach der jeweiligen Fertigstellung von Teilarbeiten

(z. B. bei einem mehrbändigen Lexikon), sei es nach festen Zeitspannen oder dem Bedarf

des Abnehmers. Teillieferungsverträge kommen deshalb insbesondere vor in Gestalt von

Ratenlieferungsverträgen und Bezugsverträgen.