Gebäudetechnik

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Teilwert
 
Wertmaßstab in der Steuerbilanz. Nach § 6 EStG ist Teilwert der Betrag, den ein

Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne

Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, daß der Erwerber den Betrieb

fortführt. In der Rechtsprechung hat sich bereits der Reichsfinanzhof mit Kriterien für

eine Schätzung des Teilwerte auseinandersetzen müssen. Die zuerst gefundene

Differenzmethode, wonach der Teilwert für ein Wirtschaftsgut der Wert sei, um wieviel der

Betrieb weniger wert wäre, wenn das Wirtschaftsgut fehlen würde, versagte, da gezeigt

werden konnte, daß es Wirtschaftsgüter gibt, deren Fehlen den Betrieb stillegen würde

und somit der Gesamtwert des Betriebes auch den Teilwert dieses Wirtschaftsgutes

darstellen müßte. Auch die Zurechnungsmethode scheitert. Die Rechtsprechung argumentiert

hierbei, daß vom Gesamtwert des Betriebes der Geschäftswert abzuziehen sei, der dann

verbleibende Betrag sei auf die einzelnen bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter

aufzuteilen. Zwar läßt sich der Gesamtwert einer Unternehmung nach Verfahren der

Unternehmensbewertung ermitteln und formal auf die beiden Summanden Teilwert der

Wirtschaftsgüter und Geschäfts- und Firmenwert aufteilen, dennoch bleibt es bei einer

Gleichung mit zwei Unbekannten, für die keine zweite unabhängige Bestimmungsgleichung

existiert. Daher hat sich die Rechtsprechung im weiteren Verlauf an sogenannten

Teilwertvermutungen orientiert.