Gebäudetechnik

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Teilwertabschreibung
 
Eine steuerlich zulässige Abschreibung auf einen Wert, der unterhalb der Anschaffungs-

oder Herstellungskosten bzw. den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten

liegt. Diese Abschreibung ist bei allen, auch nicht abnutzbaren bilanzierungsfähigen

Wirtschaftsgütern möglich. Das handelsrechtliche Pendant ist die außerplanmäßige

Abschreibung. Der gefundene niedrigere Wert darf auch beibehalten werden, wenn der

Teilwert in der Zukunft gestiegen ist. Mit diesem steuerlichen Wahlrecht wird das

ursprünglich handelsrechtliche Zuschreibungsgebot in Verbindung mit der Maßgeblichkeit

zur Ausnahme. Allerdings mehren sich Bestrebungen, dieses steuerliche Wahlrecht im Rahmen

einer Steuerreform abzuschaffen. Zuschreibungen wären dann als Ertrag zu buchen und ggf.

zu versteuern, ohne daß entsprechende Geldmittel zugeflossen sind.