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Umwelt Prinzipien CH- USG
Die CH- Umweltschutz- Gesetzes USG, seine Revisionen und die daraus abgeleiteten Verordnungen geben den Vollzugsbehörden wirkungsorientierte Werkzeuge in die Hand, um den
Umweltschutz
vorausschauend und systematisch voran zu treiben. Es setzt klare
Ziele
und gibt Strategien vor, wie sie zu erreichen sind. Es legt Prinzipien fest, die sich bewähren
Vorsorge-Prinzip: Bereits vorhandene schädlich Einflüsse sind zu beseitigen. Vorausschauend ist dafür zu sorgen, dass keine Neuen entstehen. Umweltschäden sind zu vermeiden.
Verursacher-Prinzip: Die Verursachenden von schädigenden Einflüssen sind dafür verantwortlich, dass möglichst an der Ursache vorschriftsgemäss Abhilfe geschaffen wird. Sie tragen dafür die Kosten.
Quellen-Prinzip: Emissionen sind soweit möglich an der Quelle zu eliminieren bzw. zu reduzieren.
Ganzheitlichkeits-Prinzip: Umweltprobleme müssen ganzheitlich und in grossen Zusammenhängen erfasst und bekämpft werden.
Prinzip Kooperation: Verursachende und Vollzugs-Stellen arbeiten gemeinsam sowie effizient und effektiv daran, schädigende Einflüsse zu beenden bzw. die Belastung soweit möglich und zumutbar zu verkleinern.
Prinzip Lasten-Gleichheit: Alle an einem Umweltproblem Beteiligten beteiligen sich zu gleichen Teilen am Aufwand zu dessen Beseitigung.