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Umsatzkostenverfahren (UKV)
Verfahren der GuV zur Ermittlung des Periodenerfolgs. Im Unterschied zum
Gesamtkostenverfahren werden dabei die Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten (Material,
Personal, Abschreibungen), sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung,
Vertrieb) unterteilt, und den Umsatzerlösen nur die Herstellungskosten
gegenübergestellt, die ursächlich für die Umsätze waren. Bei Anwendung des
Umsatzkostenverfahrens wird üblicherweise nach Abzug der
Herstellungskosten
vom Umsatz
als Zwischengröße ein sog. Bruttoergebnis vom
Umsatz
(Gross Profit) ausgewiesen. Nach
Abzug der Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen
und Erträge zeigen viele Unternehmen als weitere Ergebnisgröße ein sog. Ergebnis des
betrieblichen Bereichs. Die weiteren Ertrags- und Aufwandsposten (Beteiligungserträge,
Zinserträge und -aufwendungen usw.) sind grundsätzlich beim Umsatz- und
Gesamtkostenverfahren identisch. Das Umsatzkostenverfahren weist im Vergleich zum
Gesamtkostenverfahren insbesondere den Vorteil auf, daß die Ergebnisgröße "Gross
Profit" abgeleitet werden kann, die Einblick in die produktionswirtschaftliche
Ertragskraft gibt, und daß die Aufwandsstruktur stärker nach Verantwortungsbereichen
(Produktion, Verwaltung, Vertrieb) untergliedert dargestellt wird. Das
Umsatzkostenverfahren eignet sich daher bei einer entsprechenden – i.d.R. nur
unternehmensintern möglichen – Differenzierung nach Geschäftsfeldern oder Produkten
besser zur zielorientierten Führung. Wegen der z. T. nicht eindeutig objektivierbaren
Abgrenzung zwischen Herstellungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten ist der
zwischenbetriebliche Vergleich der Aufwandsstruktur allerdings erschwert. Gem. § 275 HGB
ist sowohl das Umsatz- als auch das Gesamtkostenverfahren zulässig, allerdings muß bei
Anwendung des Umsatzkostenverfahrens im Anhang zusätzlich gem. § 285 HGB der Personal-
und Materialaufwand bzw. im Konzernabschluß gem. § 314 HGB nur der Personalaufwand
angegeben werden. Das Umsatzkostenverfahren (Cost of Sales-Method) ist international
weitaus verbreiteter als das Gesamtkostenverfahren. Es ist nach US-GAAP vorgeschrieben,
während IAS beide Verfahren zuläßt. In der Abbildung ist das Gliederungsschema der GuV
nach dem Umsatzkostenverfahren gem. § 275 HGB wiedergegeben, von dem aber in bestimmten
Ausnahmefällen abgewichen werden kann.