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Verbrauchsfolgeverfahren
Sammelbewertungsverfahren
zur vereinfachten Ermittlung der Anschaffungs- oder
Herstellungskostengleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Sie gehen
von einer bestimmten Annahme (Fiktion) aus, in der die Gegenstände verbraucht oder
veräußert werden. Diese Fiktion kann entweder zeitabhängig oder preisabhängig oder
ggf. auch anderweitig sachbezogen sein. Zu den zeitabhängigen Verfahren gehören das Fifo
(
First
in first out)-Verfahren, bei dem unterstellt wird, daß die zuerst angeschafften
oder hergestellten Gegenstände auch zuerst verbraucht oder veräußert werden und das
Lifo (Last in first out)-Verfahren, bei dem die genau umgekehrte Verbrauchsfolge
unterstellt wird, d. h. daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Gegenstände
zuerst verbraucht oder veräußert werden. Preisabhängige Verfahren sind das Hifo
(Highest in first out)- und das Lofo (Lowest in first out)-Verfahren. Beim Hifo-Verfahren
(Lofo-Verfahren) wird davon ausgegangen, daß die am teuersten (billigsten) eingekauften
oder hergestellten Gegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden. Ein
anderweitiges sachbezogenes Verbrauchsfolgeverfahren wäre z. B. das Kifo-Verfahren, bei
dem im Rahmen der
Vorratsbewertung
im Konzernabschluß unterstellt wird, daß die von
Konzernunternehmen bezogenen Gegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden.
Rechentechnisch sind zwei Formen der Verbrauchsfolgeverfahren zu unterscheiden, eine
periodenbezogene und eine permanente Ermittlung, je nachdem, ob gemäß der
Verbrauchsfolgefiktion eine Bestandbewertung nur zum Jahresende vorgenommen wird oder ob
die Zugänge fortlaufend erfaßt und nach jedem Abgang eine entsprechende Bewertung
erfolgt. Auch bei Anwendung der Verbrauchsfolgeverfahren muß das Niederstwertprinzip
beachtet werden, d. h. die (vereinfacht) ermittelten Anschaffungs- oder Herstellungskosten
sind gegebenenfalls auf den niedrigeren Markt- oder Börsenpreis abzuwerten. Nach HGB sind
grundsätzlich alle Verbrauchsfolgeverfahren zulässig, sofern die unterstellte Fiktion
nicht offensichtlich der tatsächlichen Verbrauchsfolge widerspricht. In der Steuerbilanz
ist neben der Durchschnittsmethode nur das Lifo-Verfahren gem. § 6 EStG zulässig, sofern
dieses Verfahren auch in der
Handelsbilanz
angewandt wird (umgekehrte Maßgeblichkeit der
Handels- für die Steuerbilanz). Nach US-GAAP sind grundsätzlich alle
Verbrauchsfolgeverfahren zulässig. Nach IAS soll das Fifo-Verfahren angewandt werden.
Daneben ist nur das Lifo-Verfahren in Ausnahmefällen (Allowed alternative Treatment)
vorgesehen, allerdings sind dann im Anhang zusätzlich Angaben vorgeschrieben.