Gebäudetechnik

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Verbrauchsfolgeverfahren
 
Sammelbewertungsverfahren zur vereinfachten Ermittlung der Anschaffungs- oder

Herstellungskostengleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Sie gehen

von einer bestimmten Annahme (Fiktion) aus, in der die Gegenstände verbraucht oder

veräußert werden. Diese Fiktion kann entweder zeitabhängig oder preisabhängig oder

ggf. auch anderweitig sachbezogen sein. Zu den zeitabhängigen Verfahren gehören das Fifo

(First in first out)-Verfahren, bei dem unterstellt wird, daß die zuerst angeschafften

oder hergestellten Gegenstände auch zuerst verbraucht oder veräußert werden und das

Lifo (Last in first out)-Verfahren, bei dem die genau umgekehrte Verbrauchsfolge

unterstellt wird, d. h. daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Gegenstände

zuerst verbraucht oder veräußert werden. Preisabhängige Verfahren sind das Hifo

(Highest in first out)- und das Lofo (Lowest in first out)-Verfahren. Beim Hifo-Verfahren

(Lofo-Verfahren) wird davon ausgegangen, daß die am teuersten (billigsten) eingekauften

oder hergestellten Gegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden. Ein

anderweitiges sachbezogenes Verbrauchsfolgeverfahren wäre z. B. das Kifo-Verfahren, bei

dem im Rahmen der Vorratsbewertung im Konzernabschluß unterstellt wird, daß die von

Konzernunternehmen bezogenen Gegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden.

Rechentechnisch sind zwei Formen der Verbrauchsfolgeverfahren zu unterscheiden, eine

periodenbezogene und eine permanente Ermittlung, je nachdem, ob gemäß der

Verbrauchsfolgefiktion eine Bestandbewertung nur zum Jahresende vorgenommen wird oder ob

die Zugänge fortlaufend erfaßt und nach jedem Abgang eine entsprechende Bewertung

erfolgt. Auch bei Anwendung der Verbrauchsfolgeverfahren muß das Niederstwertprinzip

beachtet werden, d. h. die (vereinfacht) ermittelten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

sind gegebenenfalls auf den niedrigeren Markt- oder Börsenpreis abzuwerten. Nach HGB sind

grundsätzlich alle Verbrauchsfolgeverfahren zulässig, sofern die unterstellte Fiktion

nicht offensichtlich der tatsächlichen Verbrauchsfolge widerspricht. In der Steuerbilanz

ist neben der Durchschnittsmethode nur das Lifo-Verfahren gem. § 6 EStG zulässig, sofern

dieses Verfahren auch in der Handelsbilanz angewandt wird (umgekehrte Maßgeblichkeit der

Handels- für die Steuerbilanz). Nach US-GAAP sind grundsätzlich alle

Verbrauchsfolgeverfahren zulässig. Nach IAS soll das Fifo-Verfahren angewandt werden.

Daneben ist nur das Lifo-Verfahren in Ausnahmefällen (Allowed alternative Treatment)

vorgesehen, allerdings sind dann im Anhang zusätzlich Angaben vorgeschrieben.