Gebäudetechnik

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Verfahrensdokumentation
 
Die Verfahrensdokumentation nach GoBS dient dazu, nachweisen zu können, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB), der Abgabenordnung und der GoBS für die Aufbewahrung von Daten und Belegen erfüllt sind. Auch für bestimmte Branchen gibt es, unabhängig von den HGB-Anforderungen, Vorgaben zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen, so z. B. für die Pharmaindustrie nach FDA Part 11 und GxP (GMP, GLP Gute Laborpraxis). Für die Erstellung technischer Dokumentationen ist die Norm EN 62079 die Grundlage. Verfahrensdokumentation nach GoBS.Die rechtliche Grundlage für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ergibt sich in Deutschland aus den § 239, § 257 HGB, aus denen folgende Anforderungen an die Archivierung von kaufmännischen Unterlagen, sowohl in Papier als auch in elektronischen Archivsystemen, abgeleitet sind:

■Ordnungsmäßigkeit
■Vollständigkeit
■Sicherheit des Gesamtverfahrens
■Schutz vor Veränderung und Verfälschung
■Sicherung vor Verlust
■Nutzung nur durch Berechtigte
■Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
■Dokumentation des Verfahrens
■Nachvollziehbarkeit
■Prüfbarkeit
Das eigentliche Dokument mit den Vorgaben zum Thema Verfahrensdokumentation sind die Grundsätze ordnungsmäßiger DV gestützter Buchführungssysteme (GoBS).Die Verfahrensdokumentation beschreibt den gesamten organisatorischen und technischen Prozess

■der Entstehung (Erfassung),
■der Indizierung,
■der Speicherung,
■dem eindeutigen Wiederfinden,
■der Absicherung gegen Verlust, Verfälschung und
■der Reproduktion der archivierten Informationen, die nach Handelsrecht und steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Umfang und Aufbau einer Verfahrensdokumentation sind nicht vorgeschrieben. Qualitativ ausreichend und vollständig ist die Verfahrensdokumentation, wenn ein unabhängiger Dritter auf Basis der Dokumentation den ordnungsgemässen Einsatz der Lösung überprüfen kann.