Gebäudetechnik

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Vergebliche Aufwendungen
 
Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Einkunftsart vergebliche Aufwendungen geleistet

haben, können Sie diese steuerlich in Abzug bringen. Vergebliche Aufwendungen liegen dann

vor, wenn dem Geldabfluß keine Gegenleistung gegenübersteht. Beim Kauf oder bei der

Herstellung von Gebäuden und Wohnungen kommt es oft zu vergeblichen Aufwendungen, etwa

bei Konkurs des Bauunternehmers oder bei vergeblichen Besichtigungsfahrten. Hier kann sich

das Finanzamt unter Umständen über Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

Verpachtung oder über Vorkosten am Verlust beteiligen.