Gebäudetechnik

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Versandverfahren
 
Das für alle Mitgliedsstaaten geltende gemeinschaftliche Versandverfahren regelt die

Beförderung von Waren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gelegenen

Orten (Art.4Nr.16b, Art.59, 91ff. und 163ff.ZK). Es unterscheidet zwischen dem externen

und internen Verfahren. Nach Art.91 ZK können in dem am häufigsten angewandten externen

Verfahren sowohl Nichtgemeinschaftswaren befördert werden, ohne daß diese Waren

Einfuhrabgaben oder handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, als auch

Gemeinschaftswaren, die bei der Ausfuhr in ein Drittland bestimmten

Gemeinschaftsmaßnahmen unterzogen werden.