Gebäudetechnik

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WTO
 
April 1994 wurde in Marrakesch das Übereinkommen zur Errichtung der

Welthandelsorganisation einschließlich der Schlußakte über die Ergebnisse der

multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde unterzeichnet. Das Übereinkommen

und die Schlußakte umfassen auch das Protokoll von Marrakesch zum allgemeinen Zoll- und

Handelsübereinkommen von 1994 (GATT), das allgemeine Übereinkommen über den Handel mit

Dienstleistungen und diesbezügliche Ministerbeschlüsse (GATS) sowie das Übereinkommen

über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). Übereinkommen

und Schlußakte einschließlich der genannten weiteren Übereinkünfte wurden mit Gesetz

vom 30. August 1994 (BGBl. II S. 1438 ff.) ratifiziert und sind für die Bundesrepublik

Deutschland seit 1. Januar 1995 (BGBl. II S. 456) in Kraft. Weitere Vertragspartner, für

die das Übereinkommen zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten ist, sind in Europa

Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta,

Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien,

Tschechische Republik, Ungarn sowie die Europäische Gemeinschaft als solche, ferner die

Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Mexiko sowie fast alle mittel- und

südamerikanischen Staaten, Japan, Australien sowie einige weitere asiatische und

afrikanische Staaten. Die WTO erleichtert die Durchführung, die Verwaltung und die

Wirkungsweise der multilateralen Handelsübereinkommen GATT, GATS und TRIPS sowie die

Verwirklichung ihrer Ziele. Sie bildet auch den Rahmen für die Durchführung, die

Verwaltung und die Wirkungsweise weiterer plurilateraler Handelsübereinkommen. Die WTO

ist aus der Wirtschaftsorganisation des GATT hervorgegangen. Die Mitglieder des GATT sind

urprüngliche Mitglieder der WTO. Das Sekretariat des GATT wurde zum Sekretariat der WTO,

der Generaldirektor des GATT zu Generaldirektor der WTO. Die WTO setzt die nach dem GATT

übliche Praxis der Beschlußfassung durch Konsens fort. Die WTO stellt einen Versuch

einer umfassenden Regelung der Weltwirtschaftordnung dar. In der deutschen Terminologie

bedeutet WTO Welttourismusorganisation (vgl. Satzung vom 27. 9. 1970, BGBl. 1976 II 23).