Gebäudetechnik

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Wettbewerbsrecht
 
Das W. umfaßt sowohl das Recht des Wettbewerbs i.e. S. (unlauterer Wettbewerb, Rabatt,

Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher

Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen

wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts

i.e. S. ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten. Ziel des

Rechts der Wettbewerbsbeschränkungen ist der Schutz der Handlungsfreiheit der

Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und

Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht i.w.S. kann schließlich das Recht der

gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden. Zum W. im Rahmen

der Europ. Wirtschaftsgemeinschaft s. Art. 85ff. EGV sowie EWG-VO Nr. 17 (KartellVO) vom

6. 2. 1962 (BGBl. II 93).