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Wirtschaftsjahr
Das Wirtschaftsjahr bezeichnet den Ermittlungszeitraum bei Einkünften aus
Gewerbebetrieb. Dieser Zeitraum umfaßt in der Regel zwölf Monate, häufig das
Kalenderjahr. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft läuft das Wirtschaftsjahr
dagegen regelmäßig vom 1.Juli bis zum 30.Juni des Folgejahres. Andere Gewerbetreibende,
die im
Handelsregister
eingetragen sind, können mit Zustimmung des Finanzamts ein
abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen. Durch die variable Gestaltung des Wirtschaftsjahrs
wird ermöglicht, beispielsweise bei Geschäftseröffnung oder -aufgabe einen Zins- und
Liquiditätsvorteil zu erlangen. Zum Schluß des Wirtschaftsjahrs muß jeder Kaufmann
Inventar, Bilanz, Gewinn-und-Verlust-
Rechnung
und eventuell einen Geschäftsbericht
aufstellen.