Gebäudetechnik

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Wirtschaftslenkung
 
ist die Einflußnahme des Staates auf den Ablauf der Wirtschaft. Sieht man von den

merkantilistisch geprägten Handelsbeschränkungen des 16. bis 18. Jhdts. ab, so fällt

ihr Beginn mit dem Ausbruch des ersten Weltkrieges und den damals infolge Blockade und

erhöhten Materialanforderungen rasch auftretenden Verknappungen zusammen. Nach einer

kurzen Zeit der Einschränkung des Bewirtschaftungssystems nach dem Kriege führte die

Weltwirtschaftskrise der dreißiger Jahre erneut zu starken Eingriffen des Staates

(Brüning'sche Notverordnungen). Unter der Herrschaft des Nationalsozialismus wurde sodann

ein vollständiges Lenkungssystem aufgebaut, das schließlich in eine reine

Kriegswirtschaft einmündete. Von 1945–1948 wurde die W. der letzten Kriegsjahre,

wenngleich mit veränderter Zielsetzung, noch weitgehend fortgeführt. Sie lief erst nach

der Gründung der BRep. langsam aus, deren Wirtschaftspolitik der sozialen Marktwirtschaft

auf die Bildung eines freien Marktes ausgerichtet ist, in den nur aus sozialen

Rücksichten korrigierend eingegriffen werden soll. Dabei bedient sich der Staat im

Grundsatz marktkonformer Mittel, d.h. er versucht durch Beeinflussung der das

Marktgeschehen bestimmenden Faktoren ohne unmittelbare Beeinträchtigung der

Entschlußfreiheit der Marktpartner durch Gebote oder Verbote den Wirtschaftsablauf zu

steuern. Das marktwirtschaftliche System wurde allerdings nicht für alle

Wirtschaftsbereiche verwirklicht (Verkehrswirtschaft, Lenkung der Ernährungswirtschaft

durch die ernährungswirtschaftlichen Marktordnungen). Nach der Art der Wirtschaftslenkung

kann zwischen direkten (unmittelbaren) Eingriffen und indirekten (mittelbaren)

Lenkungsmaßnahmen unterschieden werden. Ausgangspunkt der unmittelbar wirkenden Gebote

und Verbote (sog. Bewirtschaftung) ist i.d.R. eine Mangelsituation, die durch Vorschriften

über die Gewinnung, Herstellung, Verwendung sowie den Absatz und Bezug der knappen Güter

bewältigt werden soll (Liefergebote, Bezugsbeschränkungen, Preisvorschriften; s.a.

Sicherstellungsgesetze). Ziel der indirekten Lenkungsmaßnahmen ist dagegen eine globale

Steuerung der Wirtschaft zur Erreichung bestimmter wirtschaftspolitisch erwünschter

Ergebnisse (z.B. Preisstabilität, Vollbeschäftigung, Wachstum). Der Staat beschränkt

sich hier i.d.R. darauf, auf die Geld- bzw. Nachfrageseite Einfluß zu nehmen, um durch

die daraus zu erwartenden Rückwirkungen auf die Güterseite den Produktionsprozeß und

damit den Wirtschaftsablauf zu steuern. Ansatzpunkte dieser Lenkungsmaßnahmen bilden die

Einkommensverteilung und Einkommensverwendung sowie die Beeinflussung der Investitionen

insbes. durch steuerpolitische Maßnahmen sowie die Gewährung direkter Finanzhilfen

(Subventionen, Bürgschaften, Kredite, soziale Transfer-Leistungen). Eine Erweiterung und

Akzentuierung erfuhr dieses wirtschaftspolitische Instrumentarium durch das sog.

Stabilitätsgesetz vom 8. 6. 1967.