Gebäudetechnik

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Wirtschaftsstrafrecht
 
ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft

liegende Tatbestände unter Strafe stellen; es gehört dem Nebenstrafrecht an. Das jetzt

geltende Wirtschaftsstrafgesetz 1954 i.d.F. vom 3. 6. 1975 (BGBl. I 1313) stellt

Einzeltatbestände auf (Preistreiberei, Preisverstöße), enthält aber auch für seinen

Geltungsbereich einheitliche Bestimmungen über die Einziehung im Strafverfahren und die

Abführung des Mehrerlöses. Das gilt auch für bestimmte andere in §§ 1, 2 bezeichnete

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Verstöße gegen die Sicherstellungsgesetze). Jedoch

ist es nicht mehr Rahmengesetz für andere wirtschaftsrechtliche Gesetze, die früher auf

das WiStG verwiesen.