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GlÀubigerschutz
Sicherung der RĂŒckzahlung und Verzinsung der von den GlĂ€ubigern gewĂ€hrten Kredite. Zu
diesem Zweck enthÀlt das deutsche Recht eine Reihe von sog. GlÀubigerschutzvorschriften
innerhalb und auĂerhalb des Bilanzrechts. Das deutsche Bilanzrecht ist geprĂ€gt vom
Grundsatz der Vorsicht
und daraus abgeleiteten Prinzipien, wie z. B. dem
Realisationsprinzip
und dem ImparitĂ€tsprinzip, die den Ausweis und die AusschĂŒttung
unrealisierter Gewinne an die Anteilseigner verhindern sollen, um die Schuldentilgung und
-verzinsung sicherzustellen. Ferner bestehen spezifische AusschĂŒttungssperren und
Regelungen zur Gewinnverwendung. Im Falle der Liquidation und im Konkurs sowie Vergleich
stehen den GlÀubigern vorrangig bestimmte Rechte zu. Die GlÀubigerschutzvorschriften
umfassen auch Strafvorschriften, die zum Teil innerhalb des Handelsrechts (z. B. §§ 396
ff AktG) als auch im Strafgesetzbuch (§§ 283 und 289 StGB) geregelt sind. Einen weiteren
GlÀubigerschutz ermöglicht die schuldrechtliche Vereinbarung von Kreditsicherheiten
(BĂŒrgschaft, Grundschuld, Hypothek usw.).