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NegativerklÀrung
Verpflichtung eines Schuldners (Anleiheemittent oder Kreditnehmer) an den GlÀubiger,
ohne dessen Einwilligung bestimmte Vermögensteile weder zu verĂ€uĂern noch zu Gunsten
Dritter zu beleihen. Die NegativerklĂ€rung dient somit als Ersatz fĂŒr eine dingliche
Besicherung. Insbesondere bei Industrieobligationen, die von institutionellen Anlegern
gezeichnet werden, sollen dadurch
Kosten
der Sicherheitenbestellung vermieden werden und
die
GlÀubiger
dennoch eine gewisse
Sicherheit
ihrer Anlage erfahren.