Gebäudetechnik

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DIBt Deutsches Institut fĂŒr Bautechnik
 
ZustĂ€ndig u. a. fĂŒr Zulassungen fĂŒr Bauarten und Bauprodukte (z. B. LĂŒftungsgerĂ€te)

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom Gesetzgeber (Landesbauordnungen der LĂ€nder) gefordert und dient der Sicherheit von Bauwerken sowie der Gefahrenabwehr. Die bauaufsichtliche Zulassung ist auch als ein Instrument zum Verbraucherschutz zu betrachten.
Das Deutsche Institut fĂŒr Bautechnik (DIBt) erteilt als deutsche Zulassungsstelle allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) fĂŒr Bauprodukte und Bauarten sowie europĂ€ische technische Zulassungen (ETZ) fĂŒr Bauprodukte und BausĂ€tze. Es ist Mitglied der EOTA (EuropĂ€ische Organisation fĂŒr EuropĂ€ische Technische Zulassungen) und der UEAtc (EuropĂ€ische Union fĂŒr das AgrĂ©ment im Bauwesen). Als Institution des Bundes und der LĂ€nder ĂŒbernimmt das DIBt bautechnische Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
Dies sind insbesondere:

Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen
Erteilung europÀischer technischer Zulassungen
Bekanntmachung der Bauregellisten A und B sowie der Liste C
Anerkennung von PrĂŒf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen

Jedes Jahr werden ca. 2000 nationale Zulassungen erteilt. Auf europĂ€ischer Ebene steht das DIBt im Wettbewerb mit den europĂ€ischen Zulassungsstellen und ist fĂŒhrend bei der Erteilung von europĂ€ischen technischen Zulassungen. Das Institut ist fĂŒr Unternehmen tĂ€tig, die auf internationalen ProduktmĂ€rkten agieren.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden fĂŒr solche Bauprodukte und Bauarten im
Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, fĂŒr die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind zuverlĂ€ssige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten in Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke.
EuropĂ€ische technische Zulassungen werden fĂŒr Bauprodukte im Anwendungsbereich des
Bauproduktengesetzes erteilt; sie dokumentieren verlÀsslich die Brauchbarkeit eines Bauproduktes.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden auf Antrag erteilt.
Weitere allgemeine Informationen zur Zulassungsstelle selbst, aber auch zu den Rechtsgrundlagen, den erforderlichen Antragsunterlagen, dem generellen Verfahrensablauf, der Geltungsdauer von Zulassungen oder zu bereits erteilten Zulassungen sind auf der Homepage des DIBt unter www.dibt.de zugÀnglich.

Da LĂŒftungsgerĂ€te nicht geregelte Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen sind, ist deren Verwendbarkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachzuweisen.
AuskĂŒnfte erteilt das zustĂ€ndige Referat fĂŒr Heiz- und Raumlufttechnik IV1 der Abt. IV des DIBt.

http://www.dibt.de